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Privatpraxis

Privatpatienten und Selbstzahler

Unsere Praxis ist eine sogenannte "Privatpraxis". Das bedeutet, dass nach dem Prinzip der freien Arztwahl, unsere Leistungen von jedermann in Anspruch genommen werden können. Dabei kommt ein privates Vertragsverhältnis zwischen Praxis bzw. Arzt und Patient zustande. Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt direkt mit Ihnen als Patient nach den Richtlinien der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der aktuellen Version von 1996.

Der Katalog ist öffentlich einsehbar, sodass die Rechnungsstellung transparent ist. Jeder Leistung ist ein Gebührensatz zugeordnet. Der jeweilige Gebührensatz wird mit einem Faktor multipliziert. Dieser Faktor ergibt sich aus dem zeitlichen Aufwand und der Komplexität des Falles, kann aber nicht über den sog. Schwellwert hinaus gesteigert werden.

Leistungen, die bei der Erstellung der GOÄ 1996 bzw. der Vorlage, dem EBM (1991), noch nicht existierten, werden mit Äquivalenzziffern abgerechnet. Aus diesem Grund können in Ihrer Rechnung Leistungen auftauchen, die gar nicht erbracht worden sind. Dieser Umstand muss aber in der Begründung erläutert werden.

Konfliktpotential ergibt sich in der Regel bei der Festlegung der Steigerungsfaktoren und bei der Interpretation einzelner Definitionen des GOÄ-Textes.

Bei diskrepanten Bewertungen sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an.